Stand: 04.01.2012

Programme

Förderprogramme:

KfW-Förderbank
- Energieeffizient sanieren (Kreditvariante - Progr. 151+152)
- Energieeffizient sanieren (Zuschussvariante - Progr. 430)
- Energieeffizient sanieren (Sonderförderung - Progr. 431)


BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Energiesparberatung vor Ort
- MAP (Marktanreizprogramm)

Landesbank Nordrhein-Westfalen (NRW-Bank)
- WFA-Förderprogramm

Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung verschiedener Förderprogramme für die Modernisierung, die Beratungsleistungen und die Begleitung für Ihr Vorhaben. Vorraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kredits ist, dass der Bauantrag des zu sanierenden Gebäudes vor dem 01.01.1995 gestellt wurde. Ein Investitionskostenzuschuss ist möglich, wenn Ihr Gebäude vor dem 31.12.1983 errichtet wurde. Wer besonders energieeffizient saniert, kann zudem einen Tilgungszuschuss von bis zu 15% der Kreditsumme erhalten.

Für detaillierte Informationen zu den Inhalten und der Inanspruchnahme der Programme kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Finanzierungs- und Zuschussprogramme der KfW-Förderbank

Energieeffizient Sanieren (Programm 151 & 152) Kredit für Wohngebäude, Wohn-, Alten- und Pflegeheime

Wofür bekomme ich einen Kredit?

  • Progr. 152: Sanierung Ihres Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus 115 / 100 / 85 / 70 / 55
  • Progr. 151: Einzelmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen

Wer ist antragsberechtigt für einen Kredit?

  • Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist der Kredit bei Finanzierung?

  • 100% der förderfähigen Kosten
  • Max. 75.000 EUR pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
  • Max. 50.000 EUR pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen und freie Maßnahmenkombinationen

Wie sind die Konditionen für den Kredit?

Energieeffizient Sanieren (Programm 430) Investitionskostenzuschuss für selbst genutzte
oder vermietete 1-2 Familienhäuser

Wofür bekomme ich einen Investitionszuschuss?

  • Besonders energieeffiziente Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen
  • Besonders energieeffiziente Maßnahmen zum Erreichen des KfW-Effizienzhauses 70 oder 100
     

Wer ist antragsberechtigt für den Investitionszuschuss?

  • Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen

Wie hoch ist der Investitionszuschuss?

  • 100% der förderfähigen Kosten
  • Zuschuss pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 55: 20,0% (maximal 15.0000 EUR)
  • Zuschuss pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 70: 17,5% (maximal 13.125 EUR)
  • Zuschuss pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 85: 15,0% (maximal 11.250 EUR)
  • Zuschuss pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 100: 12,5% (maximal 9.375 EUR)
  • Zuschuss pro Wohneinheit KfW-Effizienzhaus 115: 10,0% (maximal 7.500 EUR)
  • Einzelmaßnahmen/freie Maßnahmenkombinationen: 7,5% (maximal 3.750 EUR)

Energieeffizient Sanieren (Programm 431) Sonderförderung für selbst genutzte oder vermietete
1-2 Familienhäuser

Wofür bekomme ich eine Sonderförderung?

  • Baubegleitung Ihres Vorhabens durch einen Sachverständigen

Wer ist antragsberechtigt für die Sonderförderung

  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Sonderförderung

  • 50% der Kosten für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen
    (maximal 4.000 EUR pro Antragsteller und Vorhaben)

Finanzierungs- und Zuschussprogramme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Energieberatungsberichte und Thermografien

Zuschuss für eine Energiesparberatung vor Ort

Wofür bekomme ich eine Förderung?

  • Vor-Ort-Energieberatung inkl. Erstellung eines Energieberatungsberichts durch einen zertifizierten
    Gebäude-Energieberater/Ingenieur

Wer ist antragsberechtigt für die Förderung?

  • Natürliche und juristische Personen
  • Rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen

Wie hoch ist die Förderung?

  • 300 EUR für 1-2 Familienhäuser
  • 360 EUR für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten
  • jeweils begrenzt auf 50% der Brutto-Beratungskosten

MAP - Marktanreizprogramm (seit März 2010 gesperrt)

Hier gibt es Zuschüsse für regenerative Energien, z.B. für:

- Wärmepumpen im Bestand
- Solar-Anlagen
- Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel

Landesbank Nordrhein-Westfalen (NRW-Bank)

WFA-Programm für preisgebundenen Wohnungsbau