Stand: 04.01.2012

FAQ

Willkommen auf der Seite für die meistgestellten Fragen (FAQ). Nachfolgend finden Sie hier Antworten auf die verschiedensten Fragen von Besuchern dieser Webseite. Falls Sie zu Ihren Fragen keine Antwort auf dieser Seite finden, senden Sie uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

  1. Was kostet der Energieausweis ?
  2. Was ist der Unterschied zwischen dem Energiepass und dem Energieausweis ?
  3. Was bedeutet die Energieeinsparverordnung (EnEV) ?
  4. Welchen Nutzen hat der Energieausweis und der Energieberatungsbericht ?
  5. Welche Verpflichtungen ergeben sich in Bezug auf den Energieausweis ?
  6. Was ist der Unterschied zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis ?
  7. Welche Fördermittel gibt es und wie erhält man die zinsgünstigen Kredite ?

1.) Was kostet der Energieausweis ?
Der Preis für den Energieausweis richtet sich neben der Qualität und der Quantität der vorhandenen Unterlagen des Gebäudes nach der Baugröße, der Komplexität des Objekts und dem Umfang der Anlagentechnik. Ein bedarfsorientierter Energieausweis für ein Einfamilienhaus beginnt ab 300,-- € netto, der verbrauchsorientierte Energieausweis dagegen schon ab 50,-- € netto.

2.) Was ist der Unterschied zwischen dem Energiepass und dem Energieausweis ?
Vor der endgültigen Fassung des heute existierenden Energieausweises und der Verankerung im Gesetz hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine Markteinführungskampagne durchgeführt. Während dieser Kampagne hieß der heutige Energieausweis in dem durchgeführten Feldversuch der dena “Energiepass”. Nach Beendigung des Feldversuchs wurde dieser durch den Begriff “Energieausweis” ersetzt. Während des Feldversuchs ausgestellte Energiepässe haben wie auch der Energieausweis eine Gültigkeit von 10 Jahren.

3.) Was bedeutet die Energieeinsparverordnung (EnEV) ?
Mit der EnEV 2007 wird die EU-Richtlinie 2002/91/EG „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in nationales Recht umgesetzt. Ziel der EnEV ist eine Reduzierung des Heizenergiebedarfs von Gebäuden um 30% gegenüber der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1995. Die EnEV definiert z.B. Mindeststandards für bestehende und neue Gebäude. Hierzu zählt die Qualität der Wärmedämmung sowie der Anlagentechnik. Zusätzlich regelt die EnEV die Einführung des Energieausweises. Die aktuelle EnEV ist die sogenannte “EnEV 2009”, gültig seit dem 01.10.2009.

4.) Welchen Nutzen hat der Energieausweis und der Energieberatungsbericht ?
Der Energieausweis macht die energetische Qualität des Wohngebäudes für Hauseigentümer, Mieter und Käufer sichtbar. Durch ihn werden Vergleiche mit Verbrauchswerten anderen Wohngebäuden aufgezeigt und Potenziale zur Modernisierung aufgedeckt. Eine genauere Analyse mit der Darstellung von verschiedenen Modernisierungsvarianten bietet der -> Energieberatungsbericht.

5.) Welche Verpflichtungen ergeben sich in Bezug auf den Energieausweis ?
Was bei neu zu errichtenden Gebäuden schon seit längerem gilt, ist seit dem 01.07.2008 auch für bestehende Gebäude verpflichtend eingeführt: Eigentümer und Vermieter von Häusern und Wohnungen müssen bei Verkauf beziehungsweise Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen. Auch wer sein Haus umfassend umbaut oder die Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert, muss - unabhängig von einem Nutzerwechsel - einen Energieausweis erstellen lassen.

6.) Was ist der Unterschied zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis ?
Der bedarfsorientierte Ausweis wird auf der Grundlage der Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen und der Qualität der Anlagentechnik berechnet. Der verbrauchsorientierte Ausweis wird auf der Grundlage des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt.

Eigentümer von Wohngebäuden, die vor dem 31.12.1977 errichtet wurden und bis zu vier Wohneinheiten haben müssen einen Bedarfsausweis vorlegen, wenn sie nicht die Erfüllung der Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1978 nachweisen können. Alle anderen Eigentümer von Wohngebäuden haben die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Die ausgestellten Energieausweise behalten ihre Gültigkeit für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich, nach zehn Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.

7.) Welche Fördermittel gibt es und wie erhält man die zinsgünstigen Kredite ?
Fördermittel werden vom Bund, den Ländern oder den Kommunen bereitgestellt. Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Die Zuteilung ist z.B. abhängig von den vorzunehmenden Modernisierungsmaßnahmen. Auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Fördermöglichkeiten erörtern wir mit Ihnen gemeinsam.